Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Quelle: Bild von Tobias Albers-Heinemann auf Pixabay
In den Nachrichten liest man es immer wieder, auch in Kirchengemeinden und Einrichtungen der ev. Kirche fanden und finden sexualisierte Übergriffe statt. Um den Tätern so wenig Möglichkeiten und Räume dazu wie möglich zu geben, hat der Kirchenkreis Gifhorn ein Schutzkonzept erstellt, dass unsere Kirchengemeinde auch für sich 2024 übernommen hat. Sie finden es weiter unten als Download.

Im Zuge dessen verpflichten sich unsere Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden zu folgenden
Umgangs- und Verhaltensregeln: 
 
1.  Achtung und Respekt der Würde eines jeden einzelnen Menschen 
Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen in Seelsorge- und Beratungssituationen sowie gegenüber Mitarbeiter:innen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Würde und Persönlichkeit eines jeden Menschen. 
 
2.  Schutz vor sexueller Gewalt 
Wir  wollen  jegliche  Art  von  sexueller  Gewalt  bewusst  wahrnehmen.  Wir  tolerieren  sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. 
Wenn die Ausübung sexualisierter Gewalt droht, hat deren Verhinderung oberste Priorität. Anschuldigungen und Verdachtsmomenten sowie Hinweisen auf Täter:innen schützende Strukturen  wird  unter  Berücksichtigung  des  Krisenplans  der  Landeskirche  unverzüglich nachgegangen. Jeder Fall mit begründetem Verdacht wird laut Interventions- bzw. Krisenplan gemeldet. 
 
3.  Verantwortungsbewusster Umgang mit Nähe und Distanz  
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen Anderer werden respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenzen von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Wir beachten das Abstands- und Abstinenzgebot, was bedeutet auf sexuelle Beziehungen mit Menschen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu verzichten. 
 
4.  Qualifizierte Mitarbeiter:innen  
Die  Arbeit  mit  Kindern,  Jugendlichen  und  Schutzbefohlenen  braucht  aufmerksame  und qualifizierte Mitarbeiter:innen. Wir  wollen  Menschen  Möglichkeiten  bieten,  Selbstbewusstsein  und  die  Fähigkeit  zur 
Selbstbestimmung zu entwickeln, das bedeutet auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Körperlichkeit und dem eigenen Geschlecht sowie Sexualpädagogischen Konzepten.  Wir entwickeln Konzepte für den Schutz vor sexualisierter Gewalt, die auch die Fortbildung der Mitarbeiter:innen beinhalten. Das Thema wird in unseren Schulungen und Gremien regelmäßig bearbeitet.  
 
5.  Selbstreflexion 
In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeitende in den Strukturen der Landeskirche Hannovers haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung sowie Vorbildfunktion, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen. Wir reflektieren unsere eigenen Grenzen, unser Verhalten und die eigene Rolle. 
 
6.  Respektvoller Umgang im Team  
Auch für die Zusammenarbeit in unseren Kirchengemeinden und Einrichtungen achten wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sorgen für einen respektvollen Umgang miteinander und wahren die persönlichen Grenzen unserer haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.   

7.  Wahrnehmung/Wahrung der Bedürfnisse Betroffener sexualisierter Gewalt  
Die Bedürfnisse derer, die von sexualisierter Gewalt in unserer Kirche betroffen sind, werden in unser Handeln einbezogen und insbesondere Betroffene oder von ihnen benannte Vertreter:innen an der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt beteiligt.  
 
8.  Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken 
Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein professioneller Umgang damit unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersgerecht zu erfolgen.

Beispiele hierfür sind: 
•  Filme,  Computerspiele  oder  Druckmaterial  mit  pornographischen,  rassistischen 
    und/oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind grundsätzlich verboten. 

•  Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist        nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerk-Betreibers zulässig; dies gilt          insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der                Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere          das Recht am eigenen Bild, zu beachten. 

•  Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist nur im Rahmen der Betreuungsaufgaben zulässig. 

•  Ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien  wie  Handy,  Kamera,        Internetforen  durch  minderjährige  Schutzpersonen  auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet          gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen. 

•  Niemand darf in unbekleidetem Zustand (z. B. beim Umziehen oder Duschen) sowie in herabwürdigenden                       Situationen  beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.  
 
9.  Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen  
     Bei  der  Wahrnehmung  unserer  Aufgaben  arbeiten  wir  mit  anderen  gesellschaftlichen Gruppen und                           Einrichtungen sowie mit kommunalen und staatlichen Stellen, insbesondere mit den Jugendämtern und mit den               Strafverfolgungsbehörden, zusammen. 

Schutzkonzpet gegen sexualisierte Gewalt unserer Kirchengemeinde

Kontaktstellen für Betroffene

Zentrale Anlaufstelle HELP
Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers
Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen Hannover e. V.
Goethestraße 23 (Eingang Leibnizufer)
30169 Hannover
Frauen- und Mädchenberatung bei sexueller Gewalt e.V.
Münzstraße 16
38100 Braunschweig
Dialog e.V.
Goethestraße 59
38440 Wolfsburg